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Freiwillige Feuerwehr Döppling

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27.03.12: INFO: Hohe Wald- und Flurbrandgefahr – Waldbrandverordnung BH Neunkirchen

Vonffdoe122

Mrz 27, 2012
achtung_350

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Auf Grund der vorherschenden Trockenheit kann es leicht zu Wald- und Flurbränden kommen. Auf das Verbot des Abbrennens biogener Materialien, sowie jegliches Feuerentfachen wird besonders verwiesen. Siehe auch die Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen.

 

Von ffdoe122